Das kann man so pauschal nicht sagen. Jeder Sachbearbeiter entscheidet persönlich und individuell vor Ort. Daher ist es am besten, persönlich mit dem Sachbearbeiter zu sprechen.
Eine Erstattung erfolgt auf Kulanz, da eine Kühltasche kein « Medizinprodukt » oder « Hilfsmittel » oder « Heilmittel » im Sinne des Gesetzes ist. Allerdings ersetzen die meisten Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten, weil Sie Ihr Medikament dringend in der Kühlkette halten müssen. Nur bei Einhaltung der Kühlkette wird die Molekülstruktur Ihres Medikaments nicht geschädigt. Nur mit Einhaltung der Kühlkette gibt es keinen Wirkungsverlust. Sie brauchen notgedrungenermaßen zu Ihrem Medikament eine Medikamentenkühltasche, damit die Wirkung des Medikaments überhaupt aufrechterhalten wird. Sie haben da keine Wahl. Und die Krankenkassen erkennen das durchaus.
Die COOL*SAFE-Tasche ist zwangsläufig eine Voraussetzung dafür, dass
- Ihr Medikament bei Ihnen heil im Kühlschrank ankommt oder
- damit Sie überhaupt mobil sind.
Zu 1. Zuallererst geht es darum, dass Sie Ihr Medikament sicher von der Apotheke nach Hause transportieren können. Das ist das Allerwichtigste. Apotheken können aber keine sichere Medikamentenkühltasche anbieten, die auch noch vom TÜV durchgemessen wurde. Es gibt nur COOL*SAFE. Es werden zwar manchmal Styroporbehälter verliehen, aber diese sind sehr gefährlich, da der darin enthaltene, gefrorene Kühlakku das Medikament einfrieren lässt, auch wenn die Strecke von der Apotheke nach Hause nur 5 Minuten lang sein sollte. Falls die Apotheke nur eine dünne Isoliertüte anbietet, dann wird das Medikament innerhalb kürzester Zeit zu warm.
Dieses Risiko kann man Ihnen als Patient nicht zumuten.
Zu 2. Obwohl mit Sicherheit die sichere Medikamentenkühlung von der Apotheke nach Hause zuerst einmal das Naheliegendste ist, müssen Sie zusätzlich auch trotz Ihrer Krankheit mobil sein können. Als Beispiel: Sie müssen mit dem Zug oder Auto zu einem entfernten Krankenhaus oder Kuraufenthalt reisen. Auch dafür benötigen Sie eine sichere Kühlkette. Es geht ja hier nicht darum, dass Sie sich einen Luxus, nämlich « Urlaub », gönnen und dafür ein vermeidbares Luxusgut erstattet bekommen möchten. Sondern es besteht ja auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie irgendwo einmal übernachten müssen. Man kann von Ihnen nicht erwarten, dass Sie ab jetzt nur noch Zuhause bleiben.
Falls die Krankenkasse argumentieren sollte, dass es die Verantwortung der Apotheke sei, Ihnen eine sichere Kühltasche zum Transport nach Hause zur Verfügung zu stellen, dann stimmt das nicht. Eine gute Apotheke kann Ihnen freiwillig diesen Service bieten. Sie können die Krankenkasse auch fragen, welche Medikamentenkühltasche sie denn der Apotheke zum Verleihen empfehlen würde, die NICHT das Medikament schädigen wird. Die Krankenkasse wird das nicht beantworten können. Eine solche Tasche existiert nämlich nicht. Falls ja, dann würden wir sehr gerne davon erfahren. Uns ist keine bekannt.
Es gibt tatsächlich nur die COOL*SAFE-Kühltaschen, die eine sachgerechte Kühlung Ihres Medikaments in der Kühlkette gewährleisten kann. Ihr Sachbearbeiter kann uns gerne anrufen oder noch besser anschreiben und wir können ihm noch weitere Informationen zur Verfügung stellen.